Stand: Mai 2026
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der KRK Bauunternehmen GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Für Bauverträge gilt zusätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(3) An Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung zugänglich gemacht werden.
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistung richtet sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlichen Vertrag.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei größeren Bauvorhaben ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt nach den Bestimmungen der VOB/B zu fordern.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterungseinflüssen, behördlichen Auflagen oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
(3) Soweit die Verzögerung vom Auftraggeber zu vertreten ist (z.B. fehlende Mitwirkung, nachträgliche Änderungen), trägt dieser die daraus entstehenden Mehrkosten.
(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung. Sie ist auf Verlangen einer der Vertragsparteien förmlich durchzuführen und in einem gemeinsamen Protokoll zu dokumentieren.
(2) Wesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme. Bei unwesentlichen Mängeln ist die Abnahme nicht zu verweigern.
(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung ohne förmliche Abnahme in Gebrauch, gilt die Abnahme nach 14 Tagen als erfolgt.
(1) Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt 5 Jahre, beginnend mit der Abnahme.
(2) Mängelrügen sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Ersatzvornahme nach den Bestimmungen der VOB/B verlangen.
(1) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei Lieferung von Baustoffen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
KRK Bauunternehmen GmbH
Hauptstraße 4, 56242 Nordhofen
Stand: Mai 2026